Die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Bremerhaven bietet jährlich verschiedene Kinder- und Jugendfahrten an. Mit unseren Angeboten möchten wir uns bewusst von kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unseren Angeboten und Gruppenreisen steht das Miteinander, Spiel und Kreativität, sowie das Gespräch im Vordergrund. Gleichwohl können auch wir nicht auf gewisse Regeln verzichten und bitten um Verständnis, dass diese Reisebedingungen für unsere Planung und Rechtssicherheit notwendig sind. Wir möchten keinesfalls Paragraphenreiterei betreiben und hoffen, dass die genannten Reisebedingungen Ihre Zustimmung finden.
1. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt bei den Freizeiten, Lagern und Fahrten ist der ausgeschriebene Personenkreis. Über Ausnahmen entscheidet die jeweilige Leitung. Die Reiseteilnehmer werden darauf hingewiesen, dass auch die Freizeit-, Lager-, und Fahrtenarbeit der Kirche ihre Ausrichtung durch das Evangelium Jesu Christi erfährt.
Trotz Berücksichtigung der Wünsche junger Menschen und bei allem Verständnis für eine großzügige Gestaltung von Freizeiten, Lagern und Fahrten wird von den Teilnehmern der Wille zur Einfügung in eine Gemeinschaft erwartet. Die Weisungen der Freizeitleitung sind zu befolgen.
Bei groben ordnungswidrigen Verhalten ist die Leitung berechtigt, einen Teilnehmer ohne Erstattung des Reisepreises von der weiteren Teilnahme auszuschließen und auf eigene Kosten nach Hause zu schicken. Dies gilt auch für die Kosten einer etwa erforderlichen Begleitperson.
2. Anmeldung
Mit der Anmeldung eines Teilnehmers wird dem Kirchenkreis Bremerhaven als Freizeitveranstalter der Abschluss eines Reisevertrages verbindlich angeboten. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung mit den allgemeinen Reisebedingungen, sowie der in der Ausschreibung genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise einverstanden. Die Anmeldung soll mit unserem Anmeldeformular erfolgen. Soweit die Teilnehmer minderjährig sind, ist auch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten / Personensorgeberechtigten erforderlich. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs berücksichtigt. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters zustande.
3. Zahlung des Reisepreises
Innerhalb von 14 Tagen ist die in der Anmeldebestätigung festgelegte Anzahlung zu leisten. Die Anzahlung wird bei Teilnahme auf den Reisepreis (Teilnehmerbeitrag) voll angerechnet. Der Restbetrag ist zu dem angegebenen Termin, grundsätzlich 31 Tage vor Reiseantritt- auf das genannte Konto einzuzahlen. Falls durch unerwartete Mehreinnahmen oder Minderausgaben Freizeitmittel eingespart werden oder Teilnehmerbeträge nicht in voller Höhe benötigt werden, können die Mittel kirchlicher Jugendarbeit zugeführt werden.
4. Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Freizeitausschreibung und den allgemeinen Hinweisen in dem Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Teilnahmebestätigung. Nebenabreden (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Freizeitveranstalters. Der Kirchenkreis Bremerhaven ist als Veranstalter bei allen Reisen lediglich Vermittler für die beteiligten Transport- und Beherbergungsunternehmen. Eine Haftung für Verschulden dieser Unternehmen oder deren Bediensteter oder Beauftragter wird nicht übernommen. Wer den Weisungen der Freizeitleitung nicht Folge leistet, verliert den Anspruch auf Haftung.
5. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag nur nach den Vorschriften des § 651 j BGB kündigen.
6. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
Der Reiseveranstalter kann bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn
eine in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei erheblichen Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten und eventuell bereits geleistete Zahlungen ganz oder teilweise zu erstatten.
7. Rücktritt
Der Rücktritt von der Reise muss gegenüber der Freizeitleitung schriftlich erklärt werden. Tritt der Teilnehmer, gleichgültig aus welchen Gründen vom Vertrag zurück oder die Reise nicht an, so gelten folgende Rücktrittsgebühren:
Ab 8 Wochen vor Reisebeginn fällt eine Ausfallgebühr von 50% des Reisepreises, ab 2 Wochen vor Reisebeginn 80% des Reisepreises und bei Nichtantritt der Fahrt 100% des Reisepreises als Entschädigung an.
Diese Entschädigung fällt nicht an, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann. Es empfiehlt sich, nach Erhalt der Reisebestätigung eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
8. Datenschutz
Die für die Verwaltung der Reise benötigten Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden mittels EDV erfasst und gespeichert.
Der Kirchenkreis Bremerhaven beantragt für die Reise öffentliche und kirchliche Zuschüsse bei den entsprechenden Stellen. Die Für die Zuschussbeantragung notwendigen Daten werden an die entsprechenden Ämter weitergeleitet.
9. Jugendschutzgesetz im Ausland
Für Reisen im Ausland gilt auch das Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Sollte das Jugendschutzgesetz des Reiselandes höheren Altersbeschränkungen, insbesondere für Nikotin und Alkohol vorsehen, gelten die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes. Der Konsum von Drogen jeglicher Art ist generell nicht gestattet.
10. Pass,-Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Die Teilnehmer erhalten im Vorfeld der Reise alle wichtigen Informationen über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Für die Beschaffung sämtlicher Reisedokumente ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
11. Die Gesundheit der Teilnehmenden
Für die Sicherstellung der Gesundheit der Teilnehmenden ist es unbedingt notwendig, die Leitung im Vorfeld schriftlich über den Gesundheitszustand zu informieren. Nur so kann die Leitung bei Unfall/Krankheit angemessene Maßnahmen ergreifen. Diese Informationspflicht gilt insbesondere für Allergien und Unverträglichkeiten, ständig einzunehmende Medikamente – auch jene, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören auch akute, chronische und/oder psychische Krankheiten oder Anomalien sowie Verhaltensauffälligkeiten. Sollte der Veranstalter im Vorfeld nicht schriftlich über Besonderheiten informiert worden sein, wird jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden (z.B. gesundheitliche Folgeschäden, verfrühte Heimreise) abgelehnt.
Die Leitung versorgt kleinere Wunden (Schnitt-/Schürfwunden, Prellungen, Insektenstiche, Zeckenbisse, Splitter o.ä.) selbst. Bei größeren Verletzungen und Krankheiten werden vor Ort Ärzte hinzugezogen. Im Zweifelsfall kann davon ausgegangen werden, dass die Leitung sich ärztlichen Rat einholt. Sollte die Leitung die Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig erreichen, ist der Arzt/die Ärztin bevollmächtigt, für das Wohl der Teilnehmenden die notwendigen Behandlungen zu veranlassen. Die Leitung und der Träger der Maßnahme werden von den entstehenden Kosten freigestellt. Für Maßnahmen im Ausland wird empfohlen, eine Reisekranken- und/oder Reiserücktransportversicherung abzuschließen.
Die Leitung darf keinerlei Medikamente verabreichen, kann aber die ärztlich verordnete Einnahme überwachen. Wer regelmäßig Medikamente benötigt, muss diese selbstständig mitbringen und einnehmen.
12.Aufsichtspflicht und Elternkontakte
Für die Dauer der Reise wird die Aufsichtspflicht auf die Leitung der Maßnahme übertragen. Falls es die Erziehungsberechtigten / Personensorgeberechtigten nicht ausdrücklich ablehnen, wird den Teilnehmern nach dem Ermessen der Freizeitleitung erlaubt, zu schwimmen und ihre Freizeit selbständig zu gestalten. Von Elternbesuchen ist während der Freizeit abzusehen, sofern nicht die Freizeitleitung dazu ausdrücklich einlädt.
13. Ausschlussklausel
Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließt der Veranstalter aus.
Sollten z.B. durch eine veränderte Rechtssituation einzelne Klauseln dieser Reisebedingungen nichtig werden ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht berührt.
Die gemeinsamen Aktivitäten innerhalb der Evangelischen Jugend sind grundsätzlich geprägt von vielen spannenden, herausfordernden, prägenden und unwiederbringlichen Situationen und Erlebnissen. Dabei steht das gemeinsame Erleben, Erfahrungen machen und Lernen im Vordergrund. Um allen Beteiligten eine lang anhaltende Erinnerung an diese ereignisreiche und gewinnbringende Zeit zu ermöglichen und daneben auch die Tätigkeit des Jugendverbandes zu dokumentieren, werden von oder im Auftrag unserer Mitarbeiter/innen bei diesen Aktivitäten gelegentlich Fotos und Videos gemacht.
Uns ist es ein Anliegen in allen Veröffentlichungen nur Fotos und Videos zu verwenden, die die Würde der abgebildeten Personen achten. Wir verpflichten uns Fotos und Videos sorgfältig und gewissenhaft auszuwählen.
Für die Veröffentlichung/Verwendung der gemachten Fotos und Videos ist die Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich. Bei minderjährigen Personen müssen die Eltern/die Personensorgeberechtigten zustimmen. Aufgrund der im Regelfall mit dem Erreichen des Jugendlichenalters eintretenden persönlichen Reife bei Teilnehmer/innen ab 14 Jahren zusätzlich auch deren Einwilligung selbst. Um diese Einwilligung bitten wir hiermit freundlichst.
Wir beabsichtigen, einzelne dieser Fotos und Videos wahlweise:
- in verschiedensten Druckwerken (z.B. Pressemitteilung, Gemeindebrief, Fotobücher, Werbung für künftige Veranstaltungen etc.) zu veröffentlichen und einzubinden und/oder
- auf eine CD/DVD zu brennen und diese an Kinder und Jugendliche/Eltern unseres Verbandes zu verteilen und/oder
- anlassbezogen auf elektronischem Weg (z.B. Mail, Dropbox etc.) an die Eltern und die Teilnehmer/innen der Aktion selbst zu senden und/oder
- in die öffentlich zugängliche Internetdarstellung des Veranstalters/unseres Jugendverbandes und dessen Untergliederungen einzustellen und/oder
- in öffentlich zugängliche soziale Netzwerke einzustellen und/oder
- im Internet (Webalbum, YouTube, Blog) zum Abruf einzustellen und/oder
- in geschlossenen Nutzergruppen sozialer Netzwerke (z.B. WhatsApp) an die jeweiligen Teilnehmer/innen weiterzuleiten.
Die Einwilligung erfolgt durch die geleistete Unterschrift auf der jeweiligen Freizeitanmeldung. Die Einwilligung ist freiwillig und kann von ihnen jederzeit ohne Angabe von Gründen - auch nur teilweise - widerrufen werden, dies gilt dann für die Zukunft und nicht für bereits veröffentlichte/verwendete Fotos und Videos. Soweit diese Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt, d.h. auch über das Ende ihrer Zeit/der Zeit ihres Kindes in unserem Jugendverband hinaus. Aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen weder ihnen, noch ggf. ihrem Kind irgendwelche Nachteile.